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Spekulationssteuer verschoben bis 2001
VO des BMF über die Verschiebung des In-Kraft-Tretens der SpESt, über das Außerkrafttreten der Börsenumsatzsteuer und über das Investmentfondsgesetz
Zu § 124 b Z 37 des Einkommensteuergesetzes 1988, zu § 38 Abs. 3 a des Kapitalverkehrsteuergesetzes und zu § 49 Abs. 9 des Investmentfondsgesetzes 1993 wird verordnet:
§ 1. § 6 Z 5, § 30 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 8 und § 37 Abs. 4 Z 2 lit. a des Einkommensteuergesetzes 1988, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/1999 sind anzuwenden, wenn die Anschaffung des eingelegten oder veräußerten Wirtschaftsgutes nach dem erfolgt ist.
§ 2. Mit Ablauf des treten Teil III (Börsenumsatzsteuer) des Kapitalverkehrsteuergesetzes sowie die Durchführungsbestimmungen zum Kapitalverkehrsteuergesetz vom , RMBl. S 839, außer Kraft. Diese Vorschriften sind letztmalig auf Anschaffungsgeschäfte anzuwenden, bei denen die Steuerschuld vor dem entsteht.
§ 3. Die §§ 41 und 42 Abs. 1 des Investmentfondsgesetzes 1993 sind in Bezug auf die Börsenumsatzsteuer in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999 noch auf Vorgänge vor dem anzuwenden. Im Übrigen tritt § 41 am in Kraft. § 40 Abs. 1 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl....