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SWK 7, 1. März 2000, Seite K 4

Kilometergeld bei hohen Fahrleistungen (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG)

S. K 4Kilometergeld bei hohen Fahrleistungen (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG)

Wird ein KFZ überwiegend betrieblich oder beruflich genutzt, dann sind nur die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Denn ein Abzug des amtlichen Kilometergeldes für Fahrleistungen von jährlich fast 52.000 km würde zu Verzerrungen führen. Denn das amtliche Kilometergeld stellt auf eine durchschnittliche Jahresfahrleistung von 15.000 km ab. Bei höheren Kilometerleistungen würden mit Ansatz des amtlichen Kilometergeldes die in den Kilometergeldern enthaltenen Fixkosten (wie z. B. AfA, Versicherung etc.) unangemessen hoch berücksichtigt. Der VwGH hat die Schätzung der tatsächlichen Kosten bei hohen Kilometerleistungen bestätigt ().

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