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Ohne EDV geht auch bei der Finanz nichts mehr
Schlankheitskur bei den Finanzämtern, neues elektronisches Verfahren zur Erstellung von Abgabenbescheiden
Mittlerweile hat sicherlich jeder den Jahreswechsel gut überstanden und das allerorten an die Wand gemalte Schreckgespenst des Millenniumbugs ist in den Computersystemen – zum Glück – auch ausgeblieben. Retrospektiv betrachtet drängt sich freilich die Vermutung auf, dass die EDV-Leute selbst die Hysterie noch zusätzlich angeheizt haben, schließlich konnten sie mit der Überprüfung bzw. Umstellung der Anlagen gute Geschäfte machen. Aber nachher ist man immer gescheiter. Zu der besonderen Jahreswende hatte sich der Fiskus auch sehr viel vorgenommen, insbesondere was den Bereich der elektronischen Datenverarbeitung angeht. Diese Maßnahmen haben in der Bevölkerung teilweise für Unmut gesorgt und den EDV-Spezialisten der Finanzverwaltung „Postarbeit" beschert.
1. Seit : Neuorganisation der Finanzämter
Erstens galt es einmal jene Voraussetzungen für die Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Organisation der Finanzämter zu schaffen, welche aufgrund des Finanzreformgesetzes 1998 (BGBl. I Nr. 29/1999 vom ) per in Kraft getreten sind. Beim Bemühen, die Finanzverwaltung zu entrümpeln und diverse Posten einzusparen, mussten einige Finanzämter im Bereich der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgen...