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Erstattungsverfahren
• Aus dem klaren Wortlaut des § 1 der Verordnung BGBl. Nr. 882/1993 ergibt sich, dass das in der Verordnung geregelte Erstattungsverfahren zwingend anzuwenden ist, wenn die in der Verordnung umschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind; die Erstattung der in das Jahr 1994 fallenden Vorsteuer ist nur innerhalb der in § 3 der Verordnung BGBl. Nr. 882/1993 festgelegten Frist möglich. – (§ 1 Verordnung BGBl. Nr. 882/1993), (Abweisung)
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