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Lieferung: Beförderung
• Werden Kosmetika von deutschen Kundinnen bestellt, im Inland verpackt und in der Folge mit dem firmeneigenen Kfz nach Deutschland geschmuggelt (1980 – 1987!), ist die Lieferung in Österreich steuerbar und steuerpflichtig. – (§ 3 Abs. 8 UStG 1972), (Abweisung),
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