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SWK 35, 15. Dezember 2000, Seite R 118

Verfahren: Schätzung

Eine Schätzung ist v. a. dann vorzunehmen, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag, wobei § 184 BAO keine Ermessensentscheidung enthält. – (§ 184 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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