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SWK 35, 15. Dezember 2000, Seite R 118
Familienbeihilfe: Rückzahlung
• § 26 Abs. 1 FLAG regelt für denjenigen eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Familienbeihilfe, der diese zu Unrecht bezogen hat. – (§ 26 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)
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