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SWK 35, 15. Dezember 2000, Seite R 117
Fleischuntersuchungsgebühren
•Fleischuntersuchungsgebühren – (§ 2 OÖ Fleischuntersuchungsgebührengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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