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SWK 35, 15. Dezember 2000, Seite S 833

EU-Kommission modernisiert USt-Rechnungslegung

Vereinheitlichte Rechnungslegungsvorschriften und Zulässigkeit elektronischer Rechnungen ab Mitte 2001

Ralph Kilches

Eines der größten Hemmnisse des Binnenmarktes, die Uneinheitlichkeit der Erfordernisse an eine gültige Rechnungslegung, wird bis Juli 2001 beseitigt. Der neue Vorschlag der Kommissionzur Modernisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung definiert den notwendigen Inhalt von Rechnungen und regelt die Rahmenbedingungen für elektronische Rechnungslegung.

Die Vereinfachung der Rechnungslegung ist seit langem ein Anliegen der Wirtschaftstreibenden in der Gemeinschaft. Die Gültigkeit der Rechnung ist Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugsrechts. Nach bisherigem Recht war es jedoch Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die Formvorschriften für Rechnungslegung festzusetzen. Art. 22 Abs. 3 der 6. RL ließ den Mitgliedstaaten einen großen Spielraum. Der Artikel stammt auch noch aus einer Zeit, in der Rechnungen grundsätzlich in Papierform erstellt wurden und elektronische Rechnungsstellung (auch über EDI und EDIFACT) unbekannt war. Im Rahmen der Arbeiten zur Anpassung des MwSt-Systems an die Erfordernisse des elektronischen Geschäftsverkehrs erkannte die Kommission die Dringlichkeit, Maßnahmen zu ergreifen. Elektronische Rechnungslegung soll daher im Gemeinschaftsrecht ausdrü...

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