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Repräsentationsaufwendungen
•Aufwendungen eines Baumeisters in Höhe von 6 Mio S., die ganz allgemein dazu dienen, geschäftliche Kontakte in Jordanien aufzunehmen und zu pflegen, fallen unter den Begriff der steuerlich nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen. – (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)
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