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Unterstützung Ehegatten
•Die Unterstützung eines Ehegatten, der mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat, durch den anderen Ehegatten kann sowohl in der betrieblichen als auch in der außerbetrieblichen Sphäre liegen; ist die Unterstützung erforderlich, um notwendige betriebliche Leistungen zu erbringen, so wird sie der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sein; trifft dies nicht zu, sei es, dass die Leistung in Wahrheit gar nicht betriebsbedingt ist, sei es, dass sie ihrer Art nach auch ohne Hilfestellung erbracht werden kann, so wird sie als in der PrivatsphäreS. R 68liegend anzusehen sein. – (§ 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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