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SWK 20, 15. Juli 2000, Seite R 67
Unzulässiger Steuerausweis
•Regelungen für den unrichtigen bzw. unzulässigen Steuerausweis gelten sowohl für Rechnungen als auch für Gutschriften. – (§ 11 Abs. 14 UStG 1972), (Abweisung)
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