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SWK 20, 15. Juli 2000, Seite R 66

Betriebsausgaben: Dienstwohnungen

Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist die Schaffung von Werkswohnungen (Dienstwohnungen) bei Betrieben kleinerer und mittlerer Größe nicht üblich (vgl. das hg. Erkenntnis vom , 88/14/0058), wenn sich nicht aus den besonderen Umständen des Einzelfalles anderes ergibt. – (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

()

S. R 67Anmerkung: Das betroffene Einzelhandelsunternehmen (Umsatz 15,3 Mio. S) hat eine Eigentumswohnung erworben und sie der Tochter, die im Unternehmen als Dienstnehmer beschäftigt war, als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses zog sie aus der Wohnung aus, die Wohnung wurde an einen anderen Mitarbeiter des Unternehmens vermietet. Unverständlich ist in diesem Fall die Rechtsprechung des VwGH, wonach nur größere Unternehmen Dienstwohnungen schaffen dürfen. Neue Unternehmer braucht das Land – aber nur große?

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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