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SWK 20, 15. Juli 2000, Seite R 66

Kinderdorf: Vorsteuerabzug?

Einem gemeinnützigen Verein (Kinderdorf) steht für die Aufwendungen im Zusammenhang mit einer „Weihnachtsaussendung" einschließlich eines beigelegten Kalenders mit Motiven des Kinderdorfes kein Vorsteuerabzug zu, zumal auch die Einnahmen (private Spenden) nicht dem Unternehmensbereich zugeordnet wurden. – (§ 12 Abs. 1 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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