zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 2, Februar 2018, Seite 144

FX-Kredit: Verjährung II & Umfang der Beratungspflichten

§§ 988, 1299, 1489 ABGB

Bei einem FX-Kredit mit Tilgungsträger ist über Zins-, und Wechselkurs- und Wertentwicklungsrisiko aufzuklären.

Bei endfälligen FX-Krediten mit Tilgungsträgern ist für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist wegen etwaiger Fehlberatung entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt, dass das Gesamtkonzept den Zusagen nicht entsprochen hat, weil die spezifischen Risiken (Wechselkurs, Zinsentwicklung, Wertentwicklung) verjährungsrechtlich als unselbständigeS. 145 Bestandteile eines einheitlichen Beratungsfehlers zu qualifizieren sind.

Aus der Begründung:

2.1 Bei einem FX-Kredit ist nach der Rsp über das Zinsrisiko und das Währungs- bzw Wechselkursrisiko, das sich auf die Kreditsumme auswirken kann, aufzuklären (7 Ob 48/17k). Beide Faktoren haben Auswirkungen auf den Rückzahlungsbetrag (vgl 7 Ob 191/14k). Wird ein (endfälliger) Kredit mit einem Tilgungsträger (zB Lebensversicherung) kombiniert, so ist zusätzlich über das Wertentwicklungsrisiko aufzuklären, das sich auf den veranschlagten Deckungsbetrag auswirken kann.

2.2 Nach den Feststellungen wurde der Kl sowohl vom Mitarbeiter der Bekl als auch von der Mitarbeiterin der NI im Rahmen der...

Daten werden geladen...