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Gebäudebegünstigung: Nachversteuerungstatbestand
•Für die Erfüllung des Nachversteuerungstatbestandes (im Zusammenhang mit der Überlassung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudeteiles) an einen anderen zur Erzielung betrieblicher Einkünfte kommt es nicht darauf an, ob aus der Gebäudeüberlassung selbst Einkünfte oder wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. – (§ 24 Abs. 6 EStG 1988 i. d. F. BGBl. Nr. 818/1993), (Abweisung)
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