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Haftung: Vertreter
•Rechtsmeinung des VwGH ist, dass eine rechtskräftige Bestätigung eines (Zwangs-)Ausgleichs des Primärschuldners der Geltendmachung der Haftung nach den §§ 80 ff. BAO auch für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegensteht. – (§ 80 BAO), (Abweisung)
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