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Neue Steuersätze für bestimmte Umsätze ab 1. Juni 2000
Verlängerung der Erleichterung für die Umstellung bis Ende Juli 2000
(BMF) – Im Hinblick auf die in der Praxis aufgetretenen Umstellungsschwierigkeiten und den Umstand, dass auch bei Saisonbetrieben die Umsätze des Monates August regelmäßig noch die Umsatzverhältnisse der Vormonate widerspiegeln werden, wird die Erleichterungsregelung des ho. Erlasses vom , GZ 09 1030/4-IV/9/00 (SWK-Heft 17/2000, Seite S 458), um einen Monat verlängert.
Dies bedeutet, dass Unternehmer, bei denen die Umstellung des Kassensystems auf die ab geltenden neuen Umsatzsteuersätze auch bis Ende Juni 2000 noch nicht möglich war, diese Umstellung bis längstens vornehmen können.
Diese Unternehmer können somit bis längstens vorläufig die bisherigen Steuersätze anwenden. Spätestens bei der Berechnung der Umsatzsteuer für den Monat August 2000 (Fälligkeit ; bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum ) müssen diese Unternehmer jedoch die Umsatzsteuer für die Monate Juni und Juli 2000 unter Anwendung der neuen Steuersätze berichtigen. Bei der Berichtigung der Umsatzsteuer kann von den Verhältnissen der Umsätze in Bezug auf die Steue...