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SWK 20, 15. Juli 2000, Seite S 525

Alle Schriftsteller oder was!

Wie in Zukunft eine Wiederaufnahme leichter möglich wird

Gerhard Kohler

Die letzte Änderung des Einkommensteuergesetzes durch das BGBl. I Nr. 29/2000 brachte im § 37 eine neue Möglichkeit einer Steuerermäßigung für Künstler und Schriftsteller. Ab der Veranlagung 2000 besteht die Möglichkeit, Gewinne aus künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeit über Antrag auf das laufende Jahr und die beiden letzten Jahre gleichmäßig zu verteilen. Ein wirklich schönes Steuergeschenk.

Ob diese Möglichkeit in vielen Fällen ausgenützt wird, bleibt abzuwarten. Die Hürde, mit Gewinnen als Künstler i. S. d. § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994 eingestuft zu werden, ist doch beachtlich, denn nach der umfangreichen Judikatur zu diesem Thema wird nicht jeder, der sich als Künstler sieht, auch als solcher von der Finanz eingestuft werden. Nur derjenige, dem es gelingt nachzuweisen, dass er eine eigenschöpferische Leistung in einem umfassenden Kunstfach auf Grund künstlerischer Begabung oder Ausbildung erbringt, wird Chancen auf die Begünstigung haben. Da mit dieser Einstufung als Künstler gleich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10% statt 20% verbunden ist, sind die Chancen sicherlich nicht sehr groß. Wird jemand – wie es in Österreich oft üblich ist – erst nach seinem Tod als Künstler eingestuft, dann steht die Begünstigung eb...

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