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SWK 20, 15. Juli 2000, Seite S 523

Dauerbrenner: Abschreibung einer Apothekenkonzession

Erweitertes Warensortiment eher im geschützten Bereich

Felix Blazina

Obwohl das VwGH-Erkenntnis vom , 94/14/0141 bloß den Sonderfall einer radizierten Konzession betrifft, hat es für Aufregung gesorgt und die Diskussion betreffend die Abschreibungsmöglichkeit einer Apothekenkonzession anlässlich von Unternehmenskäufen neu entflammt. Mehrere Vertreter der rechtsberatenden Berufe nehmen gegenüber dem ergangenen Erkenntnis eine sehr kritische Stellung ein, einerseits, weil es von der jahrzehntelang gepflogenen Rechtsprechung abweicht und der Gerichtshof eine Begründung für seine Entscheidung schuldig geblieben ist. Andererseits wird ins Treffen geführt, dass die durch die Apothekenkonzession geschützte Wettbewerbsposition nicht mehr für ein gewinnbringendes Arbeiten ausreiche, daher müsse ein erweitertes Warensortiment für entsprechende Deckungsbeiträge sorgen. Zumindest jener Anteil des Mehrpreises für die Konzession, der mit dem ungeschützten Warenbereich zusammenhängt, müsste abgeschrieben werden können. Letztere Einwendungen bilden den Gegenstand des vorliegenden Artikels.

Positive Ertragssituation der Apotheken

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