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VfGH und umgründungsbedingte Firmenwertabschreibung bei ?Altfällen³
VfGH und umgründungsbedingte Firmenwertabschreibung bei „Altfällen"
Schlagartige Abschaffung verfassungswidrig – soll Übergangsregelung geschaffen werden?
VON MAG. ANDREAS KAUBA
Mit Erkenntnis vom , G 172/99 hat der VfGH die – die Firmenwertabschreibung bei Verschmelzungen für bereits abgeschlossene Anteilserwerbe vollständig beseitigende – Bestimmung der lit. a der Ziffer 4 des 3. Teiles des Umgründungssteuergesetzes, BGBl. Nr. 699/1991, in der Fassung BGBl. Nr. 201/1996, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz infolge Verletzung des Vertrauensschutzes als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten bis zu diesem Zeitpunkt nicht, danach – soweit keine Übergangsregelung erlassen wird – hingegen wieder in Wirksamkeit.
1. Allgemeines
Gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 Umgründungssteuergesetz (im folgenden: UmgrStG) in der Stammfassung (BGBl. 699/1991) waren Buchgewinne und Buchverluste, die anlässlich von Verschmelzungen bei der übernehmenden Körperschaft entstanden, grundsätzlich unbeachtlich, sofern nicht Z 2 dieser Bestimmung anzuwenden war. Nach Z 2 konnte ein Firmenwert, der bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft abg...