TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
bau aktuell 5, September 2019, Seite 200

Aufträge und Maßnahmen der Baubehörde zur Beseitigung von Vorschriftswidrigkeiten bzw konsenslosen Bauwerken

Gerald Fuchs

Bestehen baurechtliche Vorschriftswidrigkeiten bzw konsenslose Bauwerke, so sind diese zu beseitigen und die Baubehörden haben nach den baurechtlichen Vorschriften entsprechende, dahin gerichtete Maßnahmen zu setzen. Dem wird allerdings mit unter ein dahin gehender Vorhalt entgegengebracht, wonach es in der Praxis nicht immer bzw nicht immer ausreichend rasch geschehe, dass die Behörden den gesetzlichen Zustand herstellen. Der folgende Beitrag befasst sich nun mit den diesbezüglich für Behörden erforderlichen Verfahrens- und Zeitabläufen.

1. Erteilung baubehördlicher Aufträge

Hinsichtlich der Beseitigung bzw Rückgängigmachung vorschriftswidrig bzw konsenslos gesetzter baulicher Maßnahmen ist auf die Verpflichtung der Behörde zu amtswegigem Vorgehen gegen Vorschriftswidrigkeiten hinzuweisen. Dies umfasst insbesondere die Erlassung baubehördlicher Aufträge zur Beseitigung konsensloser Bauwerke und die amtswegige Vollstreckung dieser Aufträge bis hin zur Ersatzvornahme.

Ein solcher Fall liegt auch dann vor, wenn eine Baubewilligung (vorerst) durch die Baubehörde erster Instanz erteilt, diese nach Erhebung von Beschwerden durch Nachbarn im Rechtsmittelverfahren vom Landesverwaltungsgerich...

Daten werden geladen...