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Vermietung unter Marktmiete
Vermietung unter Marktmiete (§ 2 Abs. 2 EStG)
Bei einer langfristigen Vermietung wird die Absicht, positive Überschüsse zu erzielen nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass der vereinbarte Mietzins (bei Vermietung an nahe Angehörige) lediglich rund 2/3 der Marktmiete beträgt (BFH , IX R 64/96, BStBl. Nr. II 1999, 826, in BB 2000, S. 808).