Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 20, 15. Juli 2000, Seite K 15

Aufgabe einer Vermietung aus Zwangslage

Aufgabe einer Vermietung aus Zwangslage (§ 2 EStG)

Der VwGH betont unter Hinweis auf das Erk. , 97/15/0009 und 97/15/0082, dass es der Annahme der Ertragsfähigkeit einer Vermietungsbetätigung nicht entgegensteht, wenn die Liegenschaft vor der Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen wird. Dies gilt auch für die Einstellung der Vermietung. Die Behörde kann allerdings keine Kenntnis davon haben, ob der StPfl. geplant hat, die Vermietung unbegrenzt bzw. zumindest bis zum Erzielen eines positiven Gesamtergebnisses fortzusetzen oder ob die Vermietung für einen zeitlich begrenzten Zeitraum geplant war. Im Beschwerdefall kaufte der Bfr. eine Eigentumswohnung im Jahr 1991 und erzielte bis 1994 jährliche Verluste zwischen 26.000 S und 132.000 S. Seine Ehegattin erwarb im gleichen Haus ein Geschäftslokal und führte dort ein Café, welches bis 1994 nur Verluste erwirtschaftete. In Hinblick auf die hohen Verluste und die entstandenen Schulden aus dem Café-Betrieb verkauften die Ehegatten ihr Eigenheim und deckten damit teilweise die Schulden ab. Nach dem Verkauf des Einfamilienhauses beendete der Ehegatte die Vermietung und die Ehegatten zogen notgedrungen in diese Eigentumswohnung ein. Di...

Daten werden geladen...