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SWK 11, 10. April 2000, Seite R 38

EuGH: Diskriminierungsverbot

Steuerliche Diskriminierungen aufgrund des Sitzes von Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten stehen in Widerspruch zur Niederlassungsfreiheit

Urteilstenor des EuGH:

„Es verstößt gegen Art. 52 EGV (jetzt Art. 43 EG), 53 EGV (aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam), 54 EGV (jetzt Art. 44 EG), 55 EGV (jetzt Art. 45 EG), 56 und 57 EGV (jetzt Art. 46 EG und 47 EG) sowie 58 EGV (jetzt Art. 48 EG), wenn ein Mitgliedstaat für Konzernbeiträge zwischen zwei in seinem Gebiet ansässigen Aktiengesellschaften, von denen eine der anderen vollständig gehört, und zwar entweder unmittelbar oder zusammen mit

– einer 100%igen, im selben Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft oder mehreren solcher Tochtergesellschaften oder

– einer 100%igen Tochtergesellschaft oder mehreren solchen Tochtergesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, mit dem der erstgenannte Mitgliedstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, das ein Diskriminierungsverbot enthält,

bestimmte steuerliche Begünstigungen gewährt, diese aber für Konzernbeiträge zwischen zwei in diesem Mitgliedstaat ansässigen Aktiengesellschaften versagt, von denen eine der anderen vollständig gehört, und zwar zusammen mit 10...

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