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SWK 11, 10. April 2000, Seite R 33

Kommunalsteuer: Bemessung

Das Urlaubsentgelt zählt zur Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer. – (§ 5 Abs. 1 KommStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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