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Umsatzsteuer für Mietentgelt kraft Rechnung
(J. U.) – Weist ein Mietvertrag das Mietentgelt und die darauf entfallende Umsatzsteuer getrennt aus, so ist unter Umständen dem Mietvertrag der Charakter einer Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechtes beizumessen. Eine Umsatzsteuer kraft Rechnung liegt jedoch dann nicht vor, wenn das Mietentgelt und die darauf entfallende Umsatzsteuer in einer Summe im Mietvertrag ausgewiesen werden.