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Die Erbschaftssteuer im Jahre 2000 ein Torso
Erhebung der ErbSt widerspricht dem Postulat der Steuergerechtigkeit
Durch die Steuerreformen der letzten Jahre wurde die steuerpflichtige
Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer weitgehend ausgehöhlt. Bei entsprechender
Gestaltung kann die Steuerbelastung insbesondere für große Vermögen minimiert oder überhaupt
vermieden werden. Diese gesetzlichen Maßnahmen widersprechen dem die Erbschaftssteuer
(ErbSt) beherrschenden Leistungsfähigkeitsprinzip.
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I. Ausgangslage – Widersprüche gegen das
Leistungsfähigkeitsprinzip |
II. Bestimmung des Vermögensanfalls |
III. Erlöschen von Fruchtgenussrechten |
IV. Zuwendungen an Privatstiftungen |
V. Steuervermächtnis |
VI. Keine Zusammenrechnung bei negativen
Werten |
VII. Endbesteuertes
Vermögen |
VIII. Freibeträge, insbesondere solche für
betriebliches Vermögen |
IX. Bewertung von Grundstücken |
X. Schlussfolgerung |
I. Ausgangslage – Widersprüche gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip
Das Postulat der Steuergerechtigkeit erscheint allgemein anerkannt. Den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gegenwart entspricht dabei das Leistungsfähigkeitsprinzip als ein Ausfluss der Fähigkeitsregel am besten. Dieses Leistungsfähigkeitsprinzip ist eine ethische R...