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Steuerliche Beurteilung regelmäßiger Zuwendungen des Stifters an die Stiftung
Führen wiederkehrende Zuwendungen zur Einkommensteuerpflicht?
Wenn der Stifter der Stiftung Vermögen nicht in einem einmaligen Stiftungsakt zuwendet, sondern z. B. regelmäßig jedes Jahr einen fixen Prozentsatz seiner laufenden Jahreseinkünfte, ohne sich dafür einen Vorteil versprechen zu lassen, so ist, bei entsprechender rechtlicher Gestaltung, davon auszugehen, dass ein dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG unterliegendes unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt.Da der Stifter das Vermögen mit der Zuwendung der Stiftung widmet, muss er dabei zumindest eine der beiden aus dem Eigentumsrecht erfließenden Positionen tatsächlich aufgeben, nämlich entweder weiterhin Nutzungen aus dem Vermögen zu ziehen oder tatsächlich über das Vermögen zu verfügen.D. h. selbst wenn der Stifter gleichzeitig (alleiniger) Begünstigter der Stiftung ist, geht mit der Zuwendung die Verfügungsmacht ohne Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung auf den Stiftungsrat über, der Vermögen und Erträgnisse daraus im Sinne des Stiftungszwecks autonom zu verwalten hat.
Dieser Stiftungszweck darf meiner Ansicht nach auch nicht so genau definiert sein, dass sich die daraus resultierenden Anwartschaften des Begünstigten als konkrete der Fälligkeit und der Höhe nach feststehende Gegenleis...