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(Kein) Anlaufzeitraum bei Privatgeschäftsvermittlung
Anmerkungen zum VwGH-Erkenntnis vom 22. Februar 2000, 96/14/0038
Mit Erkenntnis vom , 96/14/0038, hat der VwGH die seit Jahren strittige Frage beantwortet, ob bei bestimmten Privatgeschäftsvermittlungstätigkeiten ein Anlaufzeitraum gemäß § 2 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung anzuerkennen ist oder ob von einer zeitlich begrenzten Tätigkeit ausgegangen werden kann und somit ein Anlaufzeitraum zu verneinen ist.
I. Rechtliche und erlassmäßige Grundlagen
Für eine Betätigung mit Annahme der Einkunftsquelleneigenschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnungen BGBl. Nr. 322/1990 und BGBl. Nr. 33/1993 (in der Folge „LVO I" und „LVO II") wird vermutet, dass innerhalb der ersten drei Kalender- bzw. Wirtschaftsjahre ab Beginn der Betätigung, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalender- bzw. Wirtschaftsjahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) aus dieser Betätigung jedenfalls Einkünfte erzielt werden (§ 2 Abs. 2). Mit der Festlegung dieses so genannten „Anlaufzeitraumes" wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass der Beginn einer Betätigung regelmäßig durch Verluste im Zusammenhang mit der Einführung bzw. dem Aufbau dieser Betätigung gekennzeichnet ist und dass bei Betätigungen, bei denen im Falle des Vorliegens von Verlusten grundsätzlich ein...