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SWK 11, 10. April 2000, Seite K 9

Höhe des Entgelts bei Musikverein

Höhe des Entgelts bei Musikverein (§ 4 Abs. 1 UStG)

Stellt ein Musikverein allen Schulen etc. Konzert- und Theaterkarten mit den auf den Eintrittskarten ausgedruckten Beträgen in Rechnung und werden 10% weniger überwiesen, weil diese Differenz für die Schule bzw. die Lehrer zur Abgeltung ihrer Arbeit dient, dann ist als Entgelt dennoch der volle Betrag zu versteuern ().

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