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Verkehrsunfall auf Dienstfahrt und Schadenersatz
Verkehrsunfall auf Dienstfahrt und Schadenersatz (§ 16 EStG)
Führt die berufliche Nutzung eines KFZ zu einem Totalschaden, dann ist die außergewöhnliche technische Absetzung (Restbuchwert nach den AfA-Grundsätzen) als Werbungskosten zu gewähren. Erfolgt die Vergütung durch die vom Arbeitgeber abgeschlossene Versicherung erst im Folgejahr, dann ist dieser Schadenersatz als Einnahme erst im nächsten Jahr anzusetzen. Diese Periodenverschiebung bzw. der mangelnde Verlustvortrag bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt nicht zu einem unsachlichen und gleichheitswidrigen Ergebnis ().