Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 2000, Seite K 7

Liebhaberei-Vertreter

Liebhaberei-Vertreter (§ 2 EStG)

Es ist amtsbekannt, dass nebenberuflich tätige Vertreter bei straff organisierten Verkaufsorganisationen ohne Gebietsschutz keinen Gewinn erzielen werden und daher anzunehmen ist, dass sie ihre Tätigkeit vor Erzielung eines Gesamtgewinnes aufgeben werden. In solchen Fällen sind auch die Verluste im Anlaufzeitraum der ersten drei Jahre nicht anzuerkennen ().

Daten werden geladen...