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SWK 2, 10. Jänner 2000, Seite R 6
Stadtrat: Begriff
•Unter den Begriffen „Stadträte (amtsführende Gemeinderäte)" sind die einzelnen Mitglieder des Stadtrates bzw. des Gemeindevorstandes zu verstehen. – (§ 25 Abs. 1 Z 4 lit. b EStG 1988), (Abweisung)
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