Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Getränkesteuer Kärnten
•Im Zusammenhang mit der Frage des Entgeltes im Sinne des Kärntner Getränkeabgabegesetzes kommt es hinsichtlich des Kostenanteiles der Getränke bei der Verabreichung eines Frühstücks an Hotelgäste nicht darauf an, welche Leistungen im angebotenen Frühstück enthalten sind, sondern welche Leistungen der Hotelpreis, der auch das Frühstück beinhaltet, umfasst. – (§ 8 Abs. 2 Kärntner Getränkeabgabegesetz 1978), (Abweisung)
()