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Getränkesteuer Stmk.
•Im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Getränke- und Speiseeisabgaben erscheint es zumindest ungewöhnlich, dass bei einem ländlichen Kaufhaus der Anteil des Außerortverbrauches bei 48% bzw. 65% des vergleichsweisen Getränkeumsatzes liegt. – (§ 95 Stmk. LAO), (Abweisung)
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