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Alleinverdiener: Begriff
•§ 57 Abs. 2 EStG 1988 in der Fassung vor dem Familienbesteuerungsgesetz 1992, BGBl. 312, definierte für den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) den Begriff des Alleinverdieners eigenständig gegenüber der veranlagungszeitraumbezogenen Regelung des § 33 Abs. 4 EStG 1988; demnach kam es für die Zwecke des Lohnsteuerabzuges (und damit auch den im § 72 leg. cit. geregelten Jahresausgleich) nicht darauf an, wie lange ein Steuerpflichtiger in einem Kalenderjahr verheiratet war. – (§ 57 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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