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SWK 2, 10. Jänner 2000, Seite R 3

Alleinverdiener: Begriff

§ 57 Abs. 2 EStG 1988 in der Fassung vor dem Familienbesteuerungsgesetz 1992, BGBl. 312, definierte für den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) den Begriff des Alleinverdieners eigenständig gegenüber der veranlagungszeitraumbezogenen Regelung des § 33 Abs. 4 EStG 1988; demnach kam es für die Zwecke des Lohnsteuerabzuges (und damit auch den im § 72 leg. cit. geregelten Jahresausgleich) nicht darauf an, wie lange ein Steuerpflichtiger in einem Kalenderjahr verheiratet war. – (§ 57 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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