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Vorauszahlungsbescheid: Gutschrift
•Es ist zwischen einer Gutschrift auf Grund des Vorauszahlungsbescheides und einer Abgabenschuldigkeit zu unterscheiden; ergibt dieser Unterschiedsbetrag zwischen bereits fällig gewordenen Vorauszahlungen und den sich aus der Herabsetzung der Vorauszahlungen neu ergebenden Teilbeträgen wie im Beschwerdefall eine Gutschrift, so entsteht diese Gutschrift mit der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides und steht mit diesem Zeitpunkt zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten zur Verfügung. – (§ 45 Abs. 3 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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