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SWK 2, 10. Jänner 2000, Seite R 3

GlücksspielG: Lottokonzession

Eine aufrechte Lottokonzession und die Bestimmungen über die Erteilung der Konzession nach § 14 GSpG könnten allenfalls Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Gemeinschaft diskriminieren, nicht jedoch Unternehmen mit Sitz im Inland. – (§ 14 Glücksspielgesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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