Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Heiratsgut
•Nach der h. g. Judikatur kann zwar die steuerfreie Hingabe eines Heiratsgutes gemäß § 1220 ABGB auch erst nach der Eheschließung gefordert werden bzw. erfolgen, jedoch ist für die Steuerfreiheit u. a. erforderlich, dass zur Zeit der Zuwendung als Anlass für diese die Absicht besteht, einen Haushalt einzurichten, worunter der erste gemeinsame Haushalt der Eheleute verstanden wird. – (§ 3 ErbStG), (Abweisung)
()