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SWK 22, 1. August 2000, Seite R 70

GrESt: Erwerbsvorgang

Angesichts der von der Verkäuferin vorgenommenen und baubehördlich bewilligten Planung einer gesamten Reihenhausanlage, des Baufortschrittes im Zeitpunkt des Kaufvertrages und des Umstandes, dass der Werkvertrag sogar vor dem Kaufvertrag abgeschlossen wurde, muss ohne jeden Zweifel davon ausgegangen werden, dass sich die Käufer in ein Vertragskonzept einbinden ließen, welches sicherstellte, dass nur jene Käufer zum Grundstückserwerb zugelassen werden, die sich zur Ausführung des Planungskonzeptes verpflichteten. Bei Vorliegen eines derartigen Vertragsgeflechtes sind auch die das Baukonzept betreffenden Verträge in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen, weil in Wahrheit ein einheitliches Geschäft vorliegt, bei dem die an sich getrennten Vereinbarungen in ihrem Bestand derartig voneinander abhängig sind, dass sie miteinander „stehen und fallen" sollen. – (§ 11 Abs. 1 Z 1 GrEStG), (Abweisung)

(, 0220)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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