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SWK 22, 1. August 2000, Seite R 70
Zollschuld
•Gemäß § 174 Abs. 3 letzter Satz ZollG gilt die Zollschuld im Zeitpunkt der Entdeckung als entstanden. – (§ 174 Abs. 3 ZollG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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