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Alleinverdiener können auch zwei (Ehe-)Partner sein
Die Folge: eine doppelte Gutschrift von Negativsteuer
Ist die nach den Tarifbestimmungen des § 33 Abs. 1 und 2 EStG errechnete Einkommensteuer negativ, so ist der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) bei mindestens einem Kind in Höhe von höchstens 2.000 S bzw. 5.000 S ab 1999 gutzuschreiben (§ 33 Abs. 8 EStG). Voraussetzung für den AVAB ist (neben weiteren Voraussetzungen), dass der (Ehe-)Partner bei mindestens einem Kind Einkünfte von höchstens 60.000 S jährlich, sonst Einkünfte von höchstens 30.000 S jährlich erzielt (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG). Fraglich war daher, ob die Negativsteuer doppelt zu gewähren ist, wenn die Einkünfte beider (Ehe-)Partner jeweils unter 60.000 S liegen. Die Frage ist entschieden. Und auch der Gesetzgeber hat geantwortet.
Der strittige Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger hatte in den Jahren 1994 und 1995 Verluste aus Gewerbebetrieb erzielt. Strittig war, ob die Negativsteuer von 2.000 S jährlich neuerlich in Anspruch genommen werden kann, obwohl sie schon bei der Veranlagung der Ehegattin berücksichtigt worden war. Das Finanzamt verneinte die Möglichkeit einer doppelten Inanspruchnahme der Negativsteuer.
Die Berufungsentscheidung
Der Berufungssenat der FLD für Tirol gab der Berufung Folge:
Der Berufungswerber habe in beiden Berufungsjahren keine positiven Einkünfte erzielt. Da ...