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Doktoratsstudium: Berufsausbildung
•Aufwendungen eines Universitätsassistenten für ein an das Diplomstudium anschließendes Doktoratsstudium sind Kosten der Berufsausbildung und damit Kosten der Lebensführung. – (§ 20 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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