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Beteiligung: Anschaffungskosten
•Der Wert einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unterliegt keiner Aufzehrung durch den Gebrauch, weshalb eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft auch kein Wirtschaftsgut ist, dessen Anschaffungskosten nach § 7 Abs. 1 EStG 1988 abgesetzt werden können. – (§ 7 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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