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SWK 16, 1. Juni 2000, Seite R 54
Nachsicht von Abgabenschulden
• Nachsicht der Einhebung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge – (§ 236 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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