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Verfahren: Berufung
•Beantragt ein Abgabepflichtiger eine „erklärungsgemäße" Veranlagung, so kann dies nur dann als Erklärung im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. c BAO gewertet werden, wenn auch tatsächlich eine solche Abgabenerklärung eingereicht wurde, andernfalls bleibt die Erklärung inhaltslos. – (§ 250 Abs. 1 lit. c BAO), (Abweisung)
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