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SWK 16, 1. Juni 2000, Seite R 53

Baukostenzuschüsse

Die Steuerfreiheit der Zuwendungen und die entsprechende Kürzung von Investitionskosten ist nur bei bestimmten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, nicht jedoch generell vorgesehen; Baukostenzuschüsse, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, stellen daher Betriebseinnahmen dar, die zur Gänze der Einkommensbesteuerung unterliegen. – (§ 6 Abs. 10 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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