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Unklarer Bilanzausweis bei steuerlich geltend gemachten Eigenkapitalzinsen
Bindung an den Handelsbilanzausweis?
Die Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG wirft die Frage nach dem Ausweis der steuerlich als Betriebsausgabe abgezogenen Eigenkapitalzinsen in der Bilanz auf. Diese Frage wird im folgenden Beitrag erörtert und damit im Zusammenhang auch das Problem, ob der Ausweis der Eigenkapitalzinsen in der Bilanz durch die Bewertungsstetigkeit eingeschränkt wird.
Erstmals ab der Veranlagung 2000 können in Österreich fiktive Eigenkapitalzinsen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Der Abzug setzt eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und damit auch betriebliche Einkünfte – gemäß §§ 21, 22 oder 23 EStG – voraus. Bei Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ist der Zinsenabzug, wie auch die Gesetzesmaterialien bestätigen, hingegen nicht zulässig. Mit dem im Gesetz erwähnten „Betriebsvermögensvergleich" ist nach der Systematik die Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG gemeint. Die Betonung des „Betriebsvermögensvergleiches" als rein steuerlicher Begriff schließt allerdings eine Bilanzierung nach § 5 EStG nicht aus. Auch die Materialien betonen die Möglichkeit einer Bilanzierung „nach Handelsrecht". Damit ist der Abzug der Eigenkapitalzinsen im Ergebnis sowohl bei einer Bilanzierung gemäß § 4 Abs. 1 als auch gemäß § 5 EStG zulässi...