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Liebhaberei bei Pensionisten mit Negativeinkünften aus früheren Tätigkeiten
Die in den letzten zwölf Jahren erfolgte Entwicklung des Liebhabereirechtes ging auf Kosten einer gerade für diese Materie notwendigen Eindeutigkeit und Kontinuität, weshalb es nicht verwunderlich ist, dass Liebhabereifälle immer seltener von den Abgabenbehörden erster Instanz aufgegriffen werden. Dass Liebhabereifragen jedoch nach wie vor in verschiedensten Facetten auftreten, zeigen folgende immer häufiger auftretenden Konstellationen.
Bei manchen – insbesondere freiberuflichen – Tätigkeiten gibt es Steuerpflichtige, die mit ihrem Beruf so verbunden zu sein scheinen, dass sie selbst nach Pensionseintritt ihre berufliche Tätigkeit nicht beenden, sondern in geringerem Ausmaß fortsetzen (es quasi „nicht lassen können"). Nicht selten gestaltet sich eine solche Tätigkeit verlustbringend, etwa wenn ein Rechtsanwalt einen kleinen Anwalts-Kanzleibetrieb aufrecht erhält oder ein Arzt bestimmte Patienten noch weiter betreut, die Einnahmen aber gesundheits- und altersbedingt immer geringer werden, während die Aufwendungen (z. B. Mietkosten, Arbeitszimmer) diese überschreiten. Wenngleich Aktivität im Alter und die Erfüllung im bisher ausgeübten Beruf etwas sehr Positives sind, ist doch bei ei...